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Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder bezweifelt Gültigkeit der Modulationserhöhung seit 2009
(bwv) Mainz. Das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder hat mit einem Beschluss vom 28. September, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, die Rechtmäßigkeit der Anhebung der Modulation seit 2009 in Frage gestellt und den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. Mit den Beschlüssen zum Health Check wurde festgelegt, dass die Kürzungen der Direktzahlungen durch die Modulation von 5 % im Jahr 2009 auf 10 % im Jahr 2012 ansteigen.
Das Gericht hat im Rahmen seiner Entscheidung Zweifel geäußert, ob die Festsetzung generell erhöhter Kürzungssätze für den Betriebsinhaber im Zuge der Halbzeitbewertung unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) hat nach Bekanntwerden der Entscheidung die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken mit der Forderung angeschrieben, die vor wenigen Tagen an die Landwirte verschickten Bescheide von Amts wegen zugunsten der Landwirte zu korrigieren. Ohne diese Entscheidung müssten alle betroffenen Betriebsinhaber Widerspruch gegen die Auszahlungsbescheide einlegen, um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden. Eine solche Flut von Rechtsmitteln mit entsprechenden Klagefolgen sei weder den Landwirten noch der Verwaltung zuzumuten. Mit einer endgültigen Entscheidung des EuGH sei voraussichtlich frühestens 2013 zu rechnen.
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