Presse

Die wichtigsten Termine 2012

AusrufezeichenDer Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) hat auch für das Jahr 2012 wieder die wichtigsten Termine und Antragsfristen als Übersicht für seine Mitglieder zusammengefasst. Darüber hinaus wird der BWV natürlich auch im laufenden Jahr immer wieder auf wichtige Termine hinweisen.

 

Termin

Bezeichnung

 

1. Januar bis 31. Dezember

Seit dem Wegfall des 10-Monatszeitraumes ist der Antragsteller der Betriebsprämie für das gesamte Kalenderjahr für die Flächen verantwortlich (CC-Auflagen einhalten)

alle

1. Januar

 

Alle neugeborenen Kälber müssen -spätestens bis zum 6. Lebensmonat oder vor dem Verbringen - auf Bovine Virus Diarrhoe (BVD) untersucht werden.

Rinderhalter

2. Januar

Das Antragsverfahren für die Gewährung einer Unterstützung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein wird eröffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2012 bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden, in Flurbereinigungsgebieten bis zum 30. April.

 

14. Januar

Die Meldefrist für Schweinehalter endet innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag 1. Januar. Die Stichtagsmeldung kann entweder direkt über das Internet (hi-tier.de) oder über den LKV erfolgen.

Schweine

15. Januar

Traubenerntemeldung, GHE (gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge Weinbau). Achtung: Betriebe, die ihre Ernte-, Erzeugungs- oder Bestandsmeldung nicht fristgerecht abgeben sind nach den EU-Vorschriften (außer im Falle höherer Gewalt) für das laufende und das folgende Jahr für bestimmte Fördermaßnahmen (wie z. B. Investitionsförderung) von der Förderung ausgeschlossen.

Weinbau

15. Februar

 

 

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz sendet in der Regel zum Ende eines Jahres die Meldebögen für die Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung an alle ihr bekannten Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Pferdehalter.  Alle haben die Pflicht, die am 1. Januar 2012 (Stichtag) im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere mit dem Meldebogen oder Online im Internet zu melden. Stichtag für diese Meldung ist der 15. Februar 2012. Erfolgt bis dahin keine Meldung, werden die Tierzahlen von 2011 für die Beitragsberechnung übernommen. Haben Schweine-, Schaf-, Ziegen oder Pferdehalter keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Ab 2012 werden erstmals seit 10 Jahren wieder Beiträge für Pferde in Rheinland-Pfalz erhoben, da die Kosten hierfür nichtmehr aus den Rücklagen gedeckt werden können. Bei Rinderhaltern wird der Bestand zum Stichtag im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier abgefragt. Ab 2012 werden die Kosten für die BHV1-Blutprobenuntersuchung nur noch von der Tierseuchenkasse getragen, wenn die Proben mit einem elektronisch aus dem HIT erzeugten Untersuchungsantrag im Landesuntersuchungsamt eintreffen. Schweinehalter zahlen im Jahr 2012 lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 Euro, da hier durch die lange Seuchenfreiheit bei Hausschweinen entsprechende Rücklagen zur Verfügung stehen.

Schweine

Schafe

Ziegen

Pferde

1. März

Einreichungsfrist für Angebote und Nachfragen für die Milchquotenbörse am 1. April.

Milch

1. März  bis 30. September

 

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz gelten seit dem 1. März 2010 neue Fristen für den Gehölzschnitt. Demnach  ist es verboten, zum Schutz von Pflanzen und Tieren im Außenbereich in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken oder Gebüsch zu roden, abzuschneiden, zurückzuschneiden oder abzutrennen.

alle

31. März

Bis zum 31. März des Folgejahres sind (sofern vorgeschrieben) für „Düngejahre" jährlich Nährstoffvergleiche auf Betriebsebene für N und P2O5 anzufertigen (als Flächenbilanz oder als Zusammenfassung von allen Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten).

alle

1. April bis 30. Juni

Bei der Flächenbearbeitung von aus der Produktion genommenen Flächen, müssen die Hauptbrut- und Aufzuchtzeiten von Wildtieren vom 1. April bis zum 30. Juni berücksichtigt werden. In dieser Zeit dürfen Flächen, die aus der Erzeugung genommen wurden, weder gemulcht noch gehäckselt oder gemäht werden.

alle

Bis Ende April

 

 

Die Tierseuchenkasse erhebt für Rinder, für die vom zuständigen Kreisveterinär eine BHV1 Freiheitsbescheinigung vorgelegt werden, einen geringeren Beitrag als für Tiere, für die diese Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann. (4,50 Euro je Tier, statt 6,50 Euro). Außerdem beträgt der Mindestbeitrag für Betriebe ohne amtliche Anerkennung der BHV1-Freiheit 100 Euro. Betriebe mit Anerkennung der BHV1-Freiheit zahlen hingegen einen Mindestbetrag in Höhe von 10 Euro. Rinderhalter, die die Beitragsreduktion wegen BHV1-Freiheit ihres Bestandes erhalten wollen, sollen ihre Freiheitsbescheinigungen nicht an die Tierseuchenkasse schicken, sondern sich bei den Kreisverwaltungen versichern, dass sie von dort als BHV1-frei an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Rinder

15. Mai

Antragsfrist Agrarförderung (Sammelantrag) endet. Der Antrag muss bis spätestens zum 15. Mai  bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden. Achtung: Weinbaubetriebe, die am Umstrukturierungsprogramm teilgenommen haben, müssen drei Jahre lang einen Sammelantrag abgeben!

alle

15. Mai

Evtl. Übertragung von Zahlungsansprüchen: In den Fällen, in denen nach dem 15. Mai und vor dem 1. Juni noch Übertragungen stattfinden und diese für die Betriebsprämie des laufenden Jahres berücksichtigt werden soll, so muss die Meldung abweichend von dem oben genannten Termin bereits bis spätestens 31. Mai bei der zuständigen Kreisverwaltung eingegangen sein.

alle

31. Mai

Rodungs-, Pflanz- und Weinbaukarteiänderung

Weinbau

 

 

 

1. Juni

Einreichungsfrist für Angebote und Nachfragen für die Milchquotenbörse am 1. Juli endet.

Milch

7. August

Meldung der oenologischen Verfahren und der Weinbestände zum 31. Juli. Achtung: Betriebe, die ihre Ernte-, Erzeugungs- oder Bestandsmeldung nicht fristgerecht abgeben sind nach den EU-Vorschriften (außer im Falle höherer Gewalt) für das laufende und das folgende Jahr für bestimmte Fördermaßnahmen (wie z. B. Investitionsförderung) von der Förderung ausgeschlossen.

Weinbau

30. September

Antragsfrist für Vergütung der Mineralölsteuer (Agrardiesel) endet. Zuständig ist das Hauptzollamt Dresden in Löbau

alle

1. Oktober

Einreichungsfrist für Angebote und Nachfragen für die Milchquotenbörse am 2.  November

Milch

1. November bzw. 15. November bis 31. Januar

Kein Ausbringen N-haltiger Dünger (außer Festmist) innerhalb der Sperrfrist (auf Ackerland ab dem 1. November und auf Grünland ab dem 15. November, jeweils bis zum 31. Januar)

 

alle

1. Dezember

Erosionskataster: Böden, mit der Wassererosionsklasse CCWasser1 dürfen in der Zeit zwischen dem 01. Dezember und dem 15. Februar des Folgejahres nicht gepflügt werden, es sei denn die Flächen werden quer zum Hang gepflügt.

Böden, mit der Wassererosionsklasse CCWasser2 besteht  vom 01. Dezember bis zum 15. Februar ein Pflugverbot. Weitere Detailinformationen und Informationen über die Ausnahmeregelungen halten die Bezirksgeschäftsstellen des BWV für die Mitglieder bereit.  

alle

 

* Alle Angaben ohne Gewähr.